Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Beherbergungsvertrag der Pension Alabama Wittenberg

 I. Geltungsbereich

 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

 3. Geschäftsbedingungen gewerblicher Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 II. Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen.

 3. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension begrenzt.

 III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte eine Mehrwertsteuerhöhung zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung erfolgen, erhöht der Rechnungsbetrag um die Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

 5. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für Mahnungen, die nach Verzug eintreten, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von EUR 20,00 verlangt werden.

 6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Buchungsumfang eine Höhe von EUR 500,00 übersteigt. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Die kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Tagen und bei den Reservierungen ab 3 Zimmer bis zu 10 Tagen vor der gebuchten Anreise möglich. (Die Stornierung hat jeweils bis 12:00 Uhr zu erfolgen, wobei die Ortszeit der Pension gilt.) Bei Nichtanreise werden 80% des vertraglich vereinbarten Preises als pauschale Stornogebühren berechnet und in Rechnung gestellt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.

Tipp: Um die Stornogebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 V. Rücktritt der Pension

 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich kostenfrei zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

 4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Ein möglicher Schadensersatz der Pension wird auf den Wert der vertraglich vereinbarten Übernachtungskosten begrenzt.

 VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe / Speisen und Getränke

 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung je angefangene Stunde einen Preis i.H.v. EUR 10,00 in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

 4. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des

öffentlichen Bereiches (Frühstücksraum) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen (Speisen und Getränke) ist untersagt.

 VII. Haftung

 1. Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 2. Die Pension übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für mitgebrachtes Gepäck (einschließlich Wertsachen und Bargeld) des Gastes.

 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Pensionsparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.

 4. Weckaufträge werden von der Pension grundsätzlich nicht ausgeführt.

 5. Der Pensionsgast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seiner Sphäre verursacht werden. Die Kosten werden dem Pensionsgast in der Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.

 6. Die Pension bietet ausschließlich Nichtraucher-Zimmer an. In der gesamten Pension ist das Rauchen und die Verwendung jeglicher Rauchwaren nicht gestattet. Der Kunde akzeptiert und respektiert mit seiner Buchung diese Bestimmung. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist die Pension berechtigt, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € zu berechnen zzgl. eventueller Reinigungs- und Ausfallkosten bei der anschließenden Weitervermietung. Ungeachtet dessen ist die Pension berechtigt den mit dem Kunden geschlossenen Beherbergungsvertrag einseitig, fristlos zu kündigen bzw. bei Bedarf ein Hausverbot zu erteilen, wobei die gesamte vereinbarte Buchungssumme sofort fällig wird. Die Pension behält sich bei Uneinsichtigkeit des Gastes bzw. im Wiederholungs-fall vor, unverzüglich vom Vertrag zurück zu treten.

 VIII. WLAN-Nutzungsbestimmungen

 Die Pension Alabama, in der Folge Betreiberin, stellt ein kostenloses und frei zugängliches WLAN zur Verfügung.

 Die Nutzung des WLAN ist ausnahmslos nur nach vorheriger Inkenntnisnahme dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch die Nutzer gestattet. Die WLAN – Zugangsdaten sind beim Personal zu erfragen.

 Die Nutzungsmöglichkeit des WLAN ist von der Datenübertragungskapazität, die der

Übertragungsgeschwindigkeit, der Entfernung zu den Access Points und anderen technischen Voraussetzungen abhängig. Die Betreiberin räumt den Nutzern daher keinen bestimmten Leistungsumfang, keine bestimmte Funktionalität oder ein störungsfreies WLAN ein.

 Der Betreiberin bleibt es vorbehalten, zum Zwecke der Sicherstellung der Funktionalität des WLAN, den Netzverkehr zu regeln und zu beeinflussen.

 Der Datenverkehr innerhalb des WLAN erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf das alleinige Risiko des Nutzers. Die Betreiberin richtet keinen Virenschutz oder andere Schutzprogramme zur Verwendung des WLAN ein. Die Betreiberin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an der Hard‐ oder Software der Endgeräte für Datenverluste des Nutzers oder für irgendwelche anderen Schäden, die dem Nutzer aufgrund der Verwendung des WLAN entstehen.

 Die Nutzer haben die von den Herstellern ihrer Endgeräte empfohlenen Sicherheits-einstellungen zu aktivieren sowie für die entsprechenden Sicherungsmittel zu sorgen. Der Nutzer haftet gegenüber der Betreiberin für alle Schäden aus einer Verletzung dieser Sicherungspflicht.

 Die Nutzer verpflichten sich, bei der Verwendung des WLAN die in Geltung befindlichen Gesetze einzuhalten, insbesondere keine File‐Sharing Systeme zu verwenden oder das WLAN zu strafrechtswidrigen Handlungen zu verwenden. Die Betreiberin behält sich ausdrücklich vor, bei Zuwiderhandlung die Abrufbarkeit von Internetseiten zu unterbinden.

 Die Nutzer erteilen ihre Zustimmung, dass die Betreiberin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Daten verarbeitet und diese nach Aufforderung an Dritte weiterleitet. Die Betreiberin sichert das WLAN nicht gegen Zugriffe Dritter auf Daten des Nutzers ab, die dieser auf seinem Endgerät gespeichert hat oder die im Rahmen der Nutzung übertragen werden. Den Nutzern wird empfohlen, für eine entsprechende Verschlüsselung ihrer Daten bei der Verwendung des WLAN zu sorgen.

 Die Betreiberin kann einzelnen Nutzern ohne Angabe von Gründen den Zugang zum WLAN sperren. Die Betreiberin ersetzt keine allenfalls durch diese Sperrung entstandenen Schäden der Nutzer.

 Die Nutzer halten die Betreiberin gegenüber Ansprüchen Dritter schad‐ und klaglos, auf welcher Rechtsgrundlage diese auch immer geltend gemacht werden, fern diese Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN stehen.

 Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass die Betreiberin sowohl zu internen Zwecken als auch aus technischen Gründen Daten der Nutzer speichern und verarbeiten dürfen. Die Betreiberin sichert im Gegenzug zu, die erfassten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.

 IX. Datenschutzbestimmungen zum Meldeschein

 Im Meldescheinformular verarbeiten wir Daten auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

Abschnitt „Privatanschrift“: Datenverarbeitung aufgrund § 30 BMG mit Speicherdauer ein Jahr.

 Abschnitt „Privatanschrift“ / „Rechnungsadresse“: Datenverarbeitung aufgrund Art. 6 (1) b), c) DSGVO mit Speicherdauer für 10 Jahre nach § 147 AO und § 257 HGB.

 Abschnitt „Datenschutzrechtliche Einwilligung zu freiwilligen Angaben“: Datenverarbeitung aufgrund Art. 6 (1) a) DSGVO mit Speicherdauer bis zum Widerruf der Einwilligung.

 Ihnen stehen folgende Rechte gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu:

 Recht auf Auskunft: Sie können gemäß Artikel 15 DSGVO eine Bestätigung darüber verlangen, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Informationen.*

 Recht auf Widerruf der Einwilligung: Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung erfolgt, haben Sie gemäß Artikel 7 DSGVO das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.*

 Recht auf Widerspruch: Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen unseres Unternehmens erforderlich ist, können Sie gemäß Artikel 21 DSGVO jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.*

 Recht auf Löschung: Sofern Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben (und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen), Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, haben Sie das Recht, gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.*

 Recht auf Berichtigung: Sofern Ihre personenbezogenen Daten unrichtig verarbeitet wurden, haben Sie gemäß Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung dieser Daten zu verlangen.*

 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Unter den Voraussetzungen des Artikels 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.*

 Recht auf Datenübertragbarkeit: Ihnen steht gemäß Artikel 20 DSGVO das Recht zu, von Ihnen bereitgestellte personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.*

 Beschwerderecht: Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.*

 * Um Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung geltend zu machen, können Sie uns wie folgt kontaktieren:

[ Pension Alabama, Berliner Str. 57b, 06886 Lutherstadt Wittenberg / info@alabama-wb.de ]

 IX. Schlussbestimmungen

 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 2. Erfüllungs- und Zahlungsort und Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg.

 3. Es gilt deutsches Recht.

 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Lutherstadt Wittenberg, 01.01.2019

Pension Alabama